Medienberichten zufolge hat der Bay Area Air Quality Management District (BAAQMD) Tesla angewiesen, „anhaltende Verstöße gegen die Luftqualität“ in seinem Werk in Fremont im Norden Kaliforniens zu beheben.
Das BAAQMD erklärte vor kurzem, es sei „erforderlich, dass eine Anordnung erlassen wird, um die häufigen und andauernden Verstöße in der Lackiererei von Teslas Fabrik in Fremont einzustellen.“

Seit 2019 hat Tesla über 112 Benachrichtigungen über Verstöße gegen die Luftqualität erhalten. Das BAAQMD stellte fest, dass jeder Verstoß gegen die Luftqualität zur Freisetzung von Hunderten Pfund illegaler Luftschadstoffe führen könnte, wobei einige Verstöße häufig vorkommen und sich möglicherweise negativ auf die öffentliche Gesundheit und die Umwelt auswirken.
Dr. Philip Fine, ein Beamter des BAAQMD, erklärte: „Teslas anhaltende Verstöße in der Fabrik in Fremont stellen eine Bedrohung für die öffentliche Gesundheit und die Luftqualität in der umliegenden Gemeinde dar. Diese Anordnung ist von entscheidender Bedeutung, um sicherzustellen, dass Tesla rasch und wirksam Maßnahmen ergreift, um schädliche Emissionen zu stoppen und alle Luftqualitätsvorschriften einzuhalten, um die Gesundheit der Anwohner in der Nähe der Anlage zu schützen.“
Die BAAQMD berichtete, dass in bestimmten Fällen Komponenten von Teslas thermischem Oxidator oder Abgaskontrollsystemen ausfallen, was dazu führt, dass „Emissionen ohne geeignete Kontrollmaßnahmen automatisch direkt in die Atmosphäre abgegeben werden“. Die Behörde erwähnte auch, dass Tesla bei Fehlfunktionen anderer Geräte in der Lackiererei die Abgaskontrollsysteme manuell abschaltet.
Das BAAQMD wies darauf hin, dass Tesla zur Behebung der Verstöße einen zweistufigen Plan umsetzen müsse:
Zunächst muss Tesla einen externen Berater beauftragen, der eine Bewertung durchführt und Empfehlungen abgibt. Anschließend muss Tesla einen Plan zur Umsetzung dieser Empfehlungen entwickeln und ihn dem Hearing Board zur Genehmigung vorlegen.
Zweitens muss Tesla den genehmigten Umsetzungsplan umsetzen, um vermeidbare unkontrollierte Emissionen zu stoppen, sofern keine Sicherheitsgründe dagegen sprechen.





