Oct 06, 2024 Eine Nachricht hinterlassen

Geely Holdings gibt Erklärung zu den Ergebnissen der EU-Abstimmung zur Antisubventionssteuer ab

Am 4. Oktober stimmte die EU darüber ab, ob eine fünfjährige Antisubventionssteuer auf chinesische Elektrofahrzeuge erhoben werden soll. Laut einer Stellungnahme der Europäischen Kommission erhielt der Vorschlag, Zölle auf Importe reiner Elektrofahrzeuge aus China zu erheben, die nötige Unterstützung seitens der EU-Mitgliedsstaaten. Geely Holdings äußerte sich in dieser Angelegenheit sehr enttäuscht.

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Geely Holdings erklärte: „Die Europäische Kommission hat für die Verabschiedung des Gesetzentwurfs zur Einführung von Antisubventionssteuern auf in China hergestellte Elektrofahrzeuge gestimmt. Geely Holdings ist von dieser Entscheidung sehr enttäuscht, da sie nicht konstruktiv ist und die Handelsbeziehungen zwischen der EU und China behindern und letztlich schaden wird.“ „Geely Holdings vertritt seit jeher die Interessen europäischer Unternehmen und Verbraucher und setzt sich für fairen Wettbewerb ein, indem es die Gesetze und Vorschriften der Länder weltweit strikt einhält und gleichzeitig den globalen Nutzern hervorragende Produkte und Dienstleistungen bietet.“

Es wurde berichtet, dass die Erklärung der Europäischen Kommission vom 4. Oktober darauf hinwies, dass der Vorschlag, Zölle auf aus China importierte reine Elektrofahrzeuge zu erheben, die notwendige Unterstützung von den EU-Mitgliedstaaten erhalten habe. Zehn Länder unterstützten den Vorschlag: Frankreich, Italien, die Niederlande, Polen, Dänemark, Irland, Bulgarien, Estland, Litauen und Lettland (45,99 % der EU-Bevölkerung). Zwölf Länder enthielten sich der Stimme: Belgien, die Tschechische Republik, Griechenland, Spanien, Kroatien, Zypern, Luxemburg, Österreich, Portugal, Rumänien, Schweden und Finnland. Fünf Länder waren dagegen: Deutschland, Ungarn, Malta, Slowenien und die Slowakei.

Bezüglich spezifischer Steuersätze: Tesla: 7,8 %; BYD: 17 %; Geely: 18,8 %; SAIC: 35,3 %; andere chinesische Hersteller von Elektrofahrzeugen, die an der Untersuchung mitarbeiteten, aber nicht gesondert befragt wurden: 20,7 %; andere nicht kooperative chinesische Elektrofahrzeughersteller: 35,3 %. Dabei handelt es sich insbesondere um einen Höchstzollsatz von 35,3 %, der zusätzlich zum bestehenden Zollsatz von 10 % erhoben wird.

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