Jun 03, 2024 Eine Nachricht hinterlassen

Tesla reagiert auf Gerüchte über ein Verbot des Einzelpedalmodus

Am 3. Juni reagierte Tesla auf Marktgerüchte über ein mögliches Verbot des Einzelpedalmodus. Das Unternehmen erklärte, dass dieser Standard noch nicht offiziell veröffentlicht und implementiert wurde und bestehende Produkte und Funktionen nicht beeinträchtigt.

Vor kurzem hat das Ministerium für Industrie und Informationstechnologie (MIIT) die Öffentlichkeit um Kommentare zu einem verbindlichen nationalen Standard gebeten, „Technische Anforderungen und Prüfverfahren für Bremssysteme für Personenkraftwagen“, der Änderungen der Anwendungsbedingungen für Bremsfunktionen mit Energierückgewinnung in Fahrzeugen mit neuer Energie beinhaltet. Die Frist für Kommentare endet am 27. Juli 2024. In diesem Zusammenhang gab es Spekulationen, dass Teslas Ein-Pedal-Modus verboten werden könnte.

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Gemäß Abschnitt 5.2.18(f) darf bei Fahrzeugen mit elektrisch-regenerativem Bremssystem vom Typ A oder sowohl vom Typ A als auch vom Typ B die durch Loslassen des Gaspedals im Vorwärtsgang erzielte Bremswirkung das Fahrzeug nicht bis zum Stillstand verzögern.

Elektrische Regenerationssysteme vom Typ A gelten nicht als Betriebsbremsen-Regenerationssysteme, d. h. sie erzielen eine Energierückgewinnung durch Loslassen des Gaspedals. Elektrische Regenerationssysteme vom Typ B gelten als Betriebsbremsen-Regenerationssysteme, d. h. sie erzielen eine Energierückgewinnung durch Drücken des Bremspedals. Einfach ausgedrückt: Nach der Umsetzung der neuen nationalen Norm kann durch Loslassen des Gaspedals immer noch Energie zurückgewonnen und das Fahrzeug abgebremst werden, aber um das Fahrzeug vollständig zum Stehen zu bringen, ist eine zusätzliche Betätigung des Bremspedals erforderlich.

Das Dokument weist darauf hin, dass sich mit der allmählichen Verbreitung von elektrischen Bremssystemen mit Regeneration vom Typ A bei Fahrern die Gewohnheit entwickelt hat, zum Bremsen und Anhalten das Gaspedal zu verwenden, was in Notbremssituationen zu Missbrauch oder Fehlern führen kann. Um die Positionierung der elektrischen Regeneration vom Typ A als Hilfsbremssystem zu verdeutlichen, wurde diese Anforderung nach gründlicher Branchenforschung und -diskussion vorgeschlagen. Ziel ist es, Fahrer zu guten Fahrgewohnheiten anzuleiten und die Fahrsicherheit zu gewährleisten. In Anbetracht des aktuellen Stands der Branchentechnologie und -produkte ist für diese Klausel eine separate Übergangsfrist vorgesehen.

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