Dec 18, 2024 Eine Nachricht hinterlassen

Die Schweiz führt Regelungen zum autonomen Fahren ein

Medienberichten zufolge hat der Schweizer Bundesrat eine Verordnung zum autonomen Fahren verabschiedet, die am 1. März 2025 in Kraft treten soll. Die Verordnung erlaubt den Einsatz autonomer Fahrfunktionen auf Autobahnen und in Parkszenarien und legt gleichzeitig Routen fest völlig autonome Pilotprojekte.

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Ab 2025 wird die Schweiz Fahrzeugen erlauben, autonome Fahrfunktionen auf Autobahnen zu nutzen. Die Vorschriften beziehen sich insbesondere auf die bedingte Automatisierung der Stufe 3 (L3), bei der das System vorübergehend sowohl die Quer- als auch die Längssteuerung übernimmt. Allerdings muss der Fahrer bereit bleiben, einzugreifen und die Kontrolle über das Fahrzeug wieder zu übernehmen, wenn er vom System dazu aufgefordert wird.

Mit der Änderung des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) im Frühjahr 2023 hat das Schweizer Parlament den Grundstein für das autonome Fahren gelegt. Im jüngsten Regulierungsschritt hat der Bundesrat diese gesetzlichen Bestimmungen in einer Verordnung kodifiziert. Die endgültige Verordnung wird im Frühjahr nächsten Jahres in Kraft treten.

Die Verordnung lässt drei Szenarien für autonomes Fahren zu:

1:Pilottest des autonomen L3-Fahrens auf Autobahnen
Nach der Aktivierung kann der Fahrer seine Hände vom Lenkrad nehmen und muss den Verkehr oder das Fahrzeug nicht mehr ständig überwachen.

2: Unbemanntes autonomes Parken
Dies ermöglicht die zukünftige Umsetzung autonomen Parkens in Garagen und ausgewiesenen Parkplätzen.

3: Einsatz fahrerloser Fahrzeuge auf genehmigten Strecken
Dieses Szenario ist in erster Linie eine Voraussetzung für die Weiterentwicklung von Pilotprojekten.

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